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 Gültigkeit ab 1. Jänner 2003 für den Bereich Holz und Holzwerkstoffe,
ersetzen alle bisher geltenden Bestimmungen
Allgemeines: | Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gemachten Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergleichen sind nur Richtwerte. Verbindlich werden sie, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. |
 | Der Geschäftsverkehr unterliegt je nach deren Anwendbarkeit den gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, des Handelsgesetzbuches, des Konsumentenschutzgesetzes, des Produkthaftungsgesetzes bzw. den handelsüblichen Usancen sowie den im folgenden angeführten Geschäftsbedingungen und zwar auch dann, wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Nachstehende Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen oder nachfolgenden Lieferaufträge, sofern sie nicht schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. |
 | Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung als anerkannt und werden Grundlage unserer Geschäfte, unabhängig davon, ob Bestellungen mit unseren oder kundeneigenen Formularen erfolgen. |
 | Jede auch nur geringfügige Abweichung von unseren Geschäftsbedingungen gilt nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie ausdrücklich von uns bestätigt wird. Mündliche oder telefonische Abmachungen erhalten nur dann Rechtsgültigkeit, wenn sie von der Geschäftsführung bestätigt werden. |
Preise:  | Diese sind stets freibleibend und exklusive Mehrwertsteuer, exklusive Fracht, Verpackung und Versicherung, ab unserem Handelslager oder Lager des Vorlieferanten. |
 | Preisänderungen müssen nicht extra bekanntgegeben werden und erhalten ihre Wirksamkeit unabhängig vom Zeitpunkt der Preislistenausgabe. |
Lieferungen:  | Lieferungen erfolgen tunlichst zum vereinbarten Termin im Rahmen unserer Auslieferungstour. Terminlieferungen können nur insoweit gewährleistet werden, als auch unser Lieferant den gestellten Termin einhält und keine unerwarteten Verzögerungen auftreten. |
 | Verspätete Lieferungen unsererseits begründen für den Käufer nur dann ein Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz, wenn eine derartige Lieferverzögerung von uns grob fahrlässig verursacht wird. |
 | Sonderzustellungen führen wir, soweit es möglich ist, gegen Verrechnung der erwachsenen Mehrspesen gerne aus. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig. |
Versand | Für eine rechtzeitige Ankunft der Ware beim Käufer übernehmen wir keine Gewährleistung. Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Käufers. Wird die Ware durch den Käufer abgeholt, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware zu Lasten des Bestellers. |
 | Umtausch und Rücksendungen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit uns möglich. Die hiedurch anfallenden Kosten und Mehrspesen werden von uns in Rechnung gestellt. |
 | Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen können nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden. |
Annahmeverzug:  | Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderwertig zu verwerten. |
Geringfügige Leistungsänderungen:  | Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.). |
Reklamationen:  | Waren sind vom Käufer unverzüglich zu untersuchen. Jede Reklamation hat binnen drei Tagen schriftlich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels zu erfolgen, wobei die Rechtzeitigkeit auch dann noch gegeben ist, wenn das Reklamationsschreiben am dritten Tag eingeschrieben zur Post gegeben wird. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Bei Vorliegen von offensichtlichen Mängel ist die Ware trotzdem vom Käufer anzunehmen und bis zur Bearbeitung der Reklamation ordnungsgemäß zu lagern. Kostenersatz wird nur bis zum maximalen Warenwert geleistet, darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden. In jedem Fall, auch bei versteckten Mängel erlischt 6 Monate nach Übergabe das Recht auf Gewährleistung. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt vorhanden war. |
 | Die Bestimmungen dieses Punktes gelten nicht für Konsumenten im Sinne des KSchG. |
Schadenersatz:  | Sämtliche Schadenersatzansprüche des Käufers sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Käufer zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübertragung, auch wenn der Schade erst später bekannt wird. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. |
Zahlungsbedingungen:  | Unsere Zahlungskonditionen lautet 30 Tage netto oder innerhalb von 8 Tagen 2 % Skonto. Wenn der Käufer auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. |
 | Bei (auch unverschuldeter) Nichteinhaltung unserer Zahlungskonditionen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von mindestens 8 % über dem allgemein üblichen Zinsniveau zu verrechnen. Zahlungen in Form von Wechsel oder Scheck gelten erst mit der Einlösung als geleistet. Zahlungen werden zuerst auf die ältesten Forderungen und sofort fälligen Nebenkosten (Verzugs-, Mahn- und sonstige Spesen) angerechnet. |
 | Für den Fall ernsthafter Zahlungsschwierigkeiten bzw. Zahlungsstörungen auf Seiten des Kunden tritt für sämtliche Einzelforderungen unabhängig von der ursprünglich begründeten Laufzeit Terminverlust ein, sodass diese mit sofortiger Wirkung fällig gestellt werden. Solche Zahlungsschwierigkeiten bzw. Zahlungsstörungen werden zwingend angenommen, wenn a) ein Kunde nach der zweiten Mahnung unserer Firma nicht fristgerecht die gesamte offene Forderung samt Zinsen und Spesen bezahlt; b) von dritter Seite gegen den Kunden Exekution betrieben wird; c) ein Konkurs-oder Ausgleichsantrag bei Gericht gestellt wurde; bzw. ein Konkurs-oder Ausgleichsverfahren bei Gericht anhängig ist; d) der Kunde um ein außergerichtliches Moratorium ansucht. |
 | In einem solchen Fall sind alle dem Kunden gewährten Sondervereinbarungen, wie Rabatte, Nachlässe, Ratenvereinbarungen bzw. Stundungen oder sonstige Vergütungen gegenstandslos und gelten als aufgehoben. Dem Kunden fallen bei Zahlungsverzug neben den Verzugszinsen auch sämtliche anfallenden Bearbeitungs-und Inkassospesen, sowie die Spesen des Einschreitens unseres Rechtsanwaltes zur Last. |
 | Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche zu verweigern oder Gegenforderungen durch Aufrechnung geltend zu machen. |
Eigentumsvorbehalt:  | Die Ware bleibt bis zur gänzlichen Bezahlung und zwar auch inklusive der angefallenen Zinsen, Nebenkosten und sonstiger Spesen, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt ist über unseren Wunsch ausdrücklich an den gelieferten Waren ersichtlich zu machen. In Teilleistungen durchgeführte Lieferungen für ein bestimmtes Auftragsobjekt, selbst wenn dieses auch in verschiedenen Perioden abgerechnet wird, gelten als ein Gesamtauftrag. In diesem Fall erlischt der Eigentumsvorbehalt erst dann, wenn alle Forderungen aus diesem Gesamtauftrag beglichen sind. Sämtliche gegen dritte Personen bestehenden Forderungen des Kunden, soweit diese zufolge Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Ware entstanden sind, gelten bis zur Erfüllung unserer gesamten Forderung seitens des Kunden an uns unwiderruflich als abgetreten. Der Kunde verpflichtet sich bei sonstiger Schadenersatzpflicht, den Dritten von dieser Abtretung entsprechend zu benachrichtigen und ihn anzuweisen, an uns Zahlung zu leisten. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in seinem Namen inne. Weiters verpflichtet sich der Kunde bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (insbesondere durch Pfändungen), auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustetes oder der Verschlechterung. |
 | Bei Verarbeitung (Verbindung – Vermischung) mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller, gelten die Bestimmungen des § 415 ABGB. |
Erfüllungsort:  | Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und andere Fälle sowie Gerichtsstand ist für beide Teile Salzburg. Für die vertraglichen Beziehungen gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Abgeschlossene Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte ihrer Bedingungen wirksam. |
Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht:  | Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. |
 | Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw- Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. |
 | Technische Unterlagen sowie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen bleiben stets unser geistiges Eigentum, der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. |


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